Rechtsprechung
VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Alkoholabhängigkeit; Wiedergewinnung der Fahreignung; einjährige Abstinenz, keine Beschränkung oder Bedingung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888
Wiedergewinnung der Fahreignung bei Alkoholabhängigkeit; Inhaltsbeschränkungen …
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Das Tatbestandsmerkmal der "nicht mehr bestehenden Abhängigkeit" sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit Nr. 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (vgl. BayVGH vom 30.6.2005, 11 CS 05.888; 23.3.2005, 11 CS 04.3163), die wegen ihrer fehlenden Rechtsnormqualität die Gerichte und Behörden zwar nicht binden, angesichts des hinter ihnen stehenden Sachverstands jedoch als Auslegungshilfe zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen werden können, dann als erfüllt an, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht.Die Sätze 2 und 3 der Vorbemerkung 3 zeigen, dass grundsätzlich nur solche Gegebenheiten eine abweichende rechtliche Handhabung rechtfertigen, die von der Persönlichkeit der Betroffenen, insbesondere ihrer körperlichen oder seelischen Verfassung sowie ihrer sittlichen Einstellung herrühren (vgl. BayVGH vom 30.6.2005, 11 CS 05.888).
Im Übrigen ist dem Gericht kein Fahrzeugtyp bekannt, dessen Führung durch einen Alkoholabhängigen, der noch nicht den Nachweis der wiedererlangten Fahreignung erbracht hat, nicht mit Gefahren für Leib, Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer verbunden wäre (vgl. auch hierzu BayVGH vom 30.6.2005, 11 CS 05.888).
- BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Nur so wird die Behörde dem sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden staatlichen Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gerecht (vgl. BayVGH vom 12.7.2006, 11 CS 06.1095 unter Verweis auf BVerfG vom 16.10.1977, BVerfGE 46, 160/164). - BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
Schweigender Prüfling
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Dadurch wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 380/389 f.; 84, 34/46 ff.) zu den sich zu den prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Anforderungen Rechnung getragen.
- VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen …
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Der Antrag ist nach § 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Anfechtungsklage gegen Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheids wiederhergestellt und hinsichtlich der bereits kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Ziffer 2 (Ablieferungspflicht: BayVGH vom 15.12.2005, DAR 2006, 169; vom 9.6.2005, VRS 109, 141) und Ziffer 3 (Zwangsgeldandrohung: Art. 21 a des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes/VwZVG) angeordnet werden soll. - VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an …
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Der Antrag ist nach § 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Anfechtungsklage gegen Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheids wiederhergestellt und hinsichtlich der bereits kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Ziffer 2 (Ablieferungspflicht: BayVGH vom 15.12.2005, DAR 2006, 169; vom 9.6.2005, VRS 109, 141) und Ziffer 3 (Zwangsgeldandrohung: Art. 21 a des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes/VwZVG) angeordnet werden soll. - VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Damit hat sich die Androhung des Zwangsgeldes erledigt, wodurch sich für die Antragstellerin durch die Zwangsmittelandrohung keine Beschwer mehr ergeben kann (vgl. hierzu grundlegend: BayVGH vom 20.1.2006, 11 CS 05.1584). - VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 C 06.103
Erteilung der Fahrerlaubnis - Wiedergewinnung der Fahreignung nach …
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Diese beginnt erst nach Abschluss der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit im Bezirkskrankenhaus sowie der sich an diese anschließenden ambulanten Phase einer Rückfallprophylaxe (vgl. hierzu Schubert / Schneider / Eisenmenger / Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl. 2005, Nr. 3.11.2 sowie BayVGH vom 19.6.2006, 11 C 06.103; VG München vom 24.9.2007, M 6 b K 07.1343). - VGH Bayern, 12.07.2006 - 11 CS 06.1095
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Nur so wird die Behörde dem sich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden staatlichen Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben gerecht (vgl. BayVGH vom 12.7.2006, 11 CS 06.1095 unter Verweis auf BVerfG vom 16.10.1977, BVerfGE 46, 160/164). - VG München, 24.09.2007 - M 6b K 07.1343
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Diese beginnt erst nach Abschluss der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit im Bezirkskrankenhaus sowie der sich an diese anschließenden ambulanten Phase einer Rückfallprophylaxe (…vgl. hierzu Schubert / Schneider / Eisenmenger / Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl. 2005, Nr. 3.11.2 sowie BayVGH vom 19.6.2006, 11 C 06.103; VG München vom 24.9.2007, M 6 b K 07.1343). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 3 S 08.1070
Dadurch wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 380/389 f.; 84, 34/46 ff.) zu den sich zu den prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Anforderungen Rechnung getragen.